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WIR ÜBER UNS
Lichtplanung für gewerbe & Industrie
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Entriegelungs-geräte
Von uns bekommen Sie die richtigen Antworten auf Ihre Fragen, das passende Produkt und eine kundenindividuelle Lösung Ihrer Anforderungen.
Sie planen neue Investitionen im Bereich:
Nach einer professionellen Beratung und Vorortbesichtigung übernehmen wir für sie gerne die komplette Planung und erstellen Ihnen auf Wunsch ein umfangreiches . Angebot unter Berücksichtigung eventueller möglicher Fördermaßnahmen.
Mit unseren Partnern erhalten Sie Service-Leistungen aus einer Hand….Installation,
Kabelverlegung, Montage- Tiefbauarbeiten.
ENERGIESÄULEN
REGALANLaGEN
UNSERE ARBEITSBEREICHE
Großhandel und Dienstleistung
für die Elektrotechnik
Individuelle Lösungen und Service-Leistungen aus einer Hand !
Lichtplanung für gewerbe & Industrie
WE LOVE WHAT WE DO!
Sie wollen oder müssen IHR Licht Neu planen und gestalten ?
Sie wollen auf LED-Technik umsteigen ?
Durch die Abkündigung einiger Leuchtmittel hat es einen Wandel im Bereich unserer Beleuchtung gegeben. EU-weit dürfen diverse Lampen nicht mehr verwendet werden. Grundsätzlich gibt es für die herkömmliche Glühlampe drei Ersatzmöglichkeiten; die energiesparenden Halogenleuchtmittel, Energiesparlampen oder LED-Lampen. Die Quecksilberdampflampe (HQL-Lampe ) konnte zum Teil durch die Metalldampflampe beziehungsweise durch die neue LED-Technik ersetzt werden. Wir realisieren moderne und normgerechte Lichtlösungen, die den hohen visuellen effizienten Anforderungen dem Gewerbe und der Industrie gerecht werden. Der optimale Einsatz von Leuchten und Leuchtmitteln setzt eine professionelle Lichtplanung voraus. Hohes Fachwissen ist gefragt gerade bei komplexen Beleuchtungsprojekten, denn Lichtplanung muss nicht nur effizient sondern auch allen gesetzlichen Normen und Richtlinien entsprechen.
Doch nicht zuletzt gilt:
Ob für den Innen- oder Außenbereich – LED Beleuchtungstechnik kann ihr hohes Energiesparpotenzial sowie Ihre Wirkungskraft auf die Umgebung nur dann vollständig entfalten, wenn diese auf den Standort und den Gegebenheiten Vorort abgestimmt ist. Die gute Zusammenarbeit mit führenden Herstellern von Qualitätsleuchten ermöglicht uns ein breites Spectrum individuell nach Ihren Bedürfnissen abzudecken.
Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrer Lichtplanung zur Seite !
Das richtige Licht sorgt nicht nur für höchste Sicherheit; ob in Hallen- Straßen- oder Bürobeleuchtungen; es steigert auch die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden, reduziert krankheitsbedingte Ausfälle und verringert Fehlerquoten. Die Wahl der optimal eingesetzten LED-Beleuchtungsanlagen hängt somit immer unmittelbar mit einer professionell durchgeführten Lichtplanung zusammen !
Entriegelungsgeräte
AUCH VOR ORT STEUERSTELLE GENANNT
Seit 10 Jahren stellen wir ein Entriegelungsgerät her, welches im Aufbau und in den Funktionen dem damaligen Siemens Gerät, Serie / Type 3 SA 9000 entspricht.
Bei Wartungs- /Reparaturarbeiten kann über ein Entriegelungsgerät die Entnahme eines Antriebes aus einer Antriebskette erfolgen oder ermöglicht im Schadensfall der Hauptsteuerzuleitung noch den Zugriff auf Komponenten vor Ort.
Optional können diese Geräte mit den entsprechenden Auf- bzw. Anbaugehäusen erweitert werden.
Unterschiedliche Anwendungen bedingen ständig kundenspezifische Speziallösungen im Bereich der Schaltung.
Geben Sie uns Ihre technischen Vorgaben – wir finden die Lösung !
Klemmkästen
Klemmkasten 150x150x81 mm, 1.4301
Material Edelstahl 1.4301, Dicke 1,25 mm, Kornschliff
240, Rückwand mit 4 Einziehmuttern, Deckelscharnier
und Vorreiber aus Edelstahl, Bodenbereich = 4 versetzte
Bohrungen M25, Rückwand innen Trägerschiene 35x15x
x130 mm auf Bolzen festgeschraubt.
Ein Beispiel von vielen …… ! Teilen Sie uns Ihren Wunsch mit !
Klemmkästen
Klemmkasten 150x150x81 mm, 1.4301
Material Edelstahl 1.4301, Dicke 1,25 mm, Kornschliff
240, Rückwand mit 4 Einziehmuttern, Deckelscharnier
und Vorreiber aus Edelstahl, Bodenbereich = 4 versetzte
Bohrungen M25, Rückwand innen Trägerschiene 35x15x
x130 mm auf Bolzen festgeschraubt.
Ein Beispiel von vielen …… ! Teilen Sie uns Ihren Wunsch mit !
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FLEXIBEL PLANBAR
Energiesäulen
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Sie haben Interesse an intelligente Ladelösungen ?
Wir arbeiten mit führenden Herstellern in dem Bereich der Elektromobilität und derer umfangreicher Produktportfolio zusammen.
Nennen Sie uns Ihre Bedürfnisse und Einsatzorte, ob für die Industrie oder für den Privatbereich, wir finden für Sie mit unseren Partnern eine maßgeschneiderte Ladelösung.
Projektbeispiele in Kürze mehr
Lieferspektrum
Unser vorrangiges Interesse gilt der Senkung der Lagerhaltungskosten unserer Kunden. Unterstützung zur Erreichung dieses Zieles erhalten wir durch die langjährige, intensive Zusammenarbeit mit führenden Herstellern.
Umfangreiches Branchen spezifisches Know how !
ABB, ABL Sursum, Bals Elektrotechnik, Doepke, Ferraz Shawmut, General Electric, Hager, Kleinhuis, Kopp, Legrand, Moeller,
Schneider Electric, Siemens
ABB, ABL Sursum, ABN, Apsa, Bachmann, BEG, Becker, Busch Jaeger, ERSO Indulux, Esylux, Friedland, Gira, Hager, Jung, Kopp, Merten, Peha, Popp, Siemens
Osram, Philips, Radium, Bartheleme, Scharnberger + Hasenbein, Sylvania
3M, AEG, DEVI, Dimplex, Eberle, Frieland, Fronius, Helios, KAKO, Kraemer & Kraus, Maico, Schletter, Siemens, Solar World, Stiebel Eltron, Vailland, Zanker
3M, Agfeo, BTR Netcom, Erico, Errepi
Rittal, Rutenbeck, Telegärtner, Weidmüller
BB, Bosch, Cimco, ERSA, Haupa, Lauke, Knipex, Krämer, PECA, Schill, Starmix, Weidmüller, Wera
ABB, ABL Sursum, Bals, Cooper, Doepke
Elektra, Jung Pumpen, Mennekes, Moeller, Schneider Electric, Siemens, ELS Spelsberg, Schuch, Wattner
ABB, BEG, CEAG, ERSO Indilux, Esylux
Ferraz Schawmut, Frieland, Kleinhuis, Meyer, Euro Poles, Pfleiderer, Philips, Popp, Pracht, Regiolux, Ridi, RZB, Schuch,Sylvania, Trilux, VS Houben,
Wibre
ABB, Accu Lux, SHB, Eff Eff, Assa, Abloy, Frieland, FHF, Gira, Grothe, WR, Renz, Ritto, Bticino, SSS Siedle, Somfy, TCS, 3Varta
Amprobe, Beha, Benning, Elektra, Eltakto, Fluke, General Electric, Gossen Metrawatt, Grässlin, Legrand, NZR, Peweta, Lestboy, Theben, Wibre
Ackermann, OBO Bettermann, Flexa, Fränkische, Hegler, Kleinhuis, Niedax, Rehau, Tehalit
Astro, Hirschmann, Kathrein, Wisi
ABB, ATB Loher, Loher, SEW, Siemens, VEM
HansGrohe, Friedrich Grohe, Keramag, Duravit, Kludi, Kaldewei, Bette, Hansa, Villeroy & Boch
Flexible Machinensteuerleitungen
Schleppketten Steuerleitungen
PUR Leitungen
Rundleitungen mit Tragoran
Gummiisolierte Leitungen
Temperaturbeständige Leitungen
Flach- und Rundleitungen
Trommelbare Gummischlauchleitungen
Leitungstrossen
PVC Einzeladern
Datenleitungen
Industrieelektronikkabel
PVC-Schaltdräte
Telefonkabel
Busleitungen
Koaxial-Kabel
PVC-Verdratungs- u. Aderleitungen
Installationsleitungen
Industrie-Kunststoffleitungen
Starkstromkabel 0,6/1kV
Mittelspannungskabel
Halogenfreie Kabel und Leitungen
Datenkabel LAN bis 1500 Mhz
LWL-Kabel
ABB, ABL Sursum, ABN, Doepke, Eberle, Elektra, Eltako, General Electric, Hager, Hensel, Legrand, Moeller, Niedax, Schneider Electric, Siemens, ELS, Spelsberg, Stiebel & John, Walther
ABB, Bernstein, Eberle, Finder, Kraemer & Kraus, Moeller, Phoenix, Contact, Schneider Electric, Siemens, Wago, Walther, Weidmüller
3M, Apsa, OBO Bettermann, Cellpack, Dehn, Dresselhaus, Erico, Fischer, Hellermann Tyton, Hensel, Kaiser, Kleinhuis, Lapp Kabel, Legrand, Facab Lynen, Niedax, Phoenix Contact, Popp, Schneider, Electric, Siemens, ELS Spelsberg, Tyco Eltron, Wago, Weidmüller
Wir entwickeln Lösungen
Partner
Geschäftsführung
Frau Petra Schubert
Geschäftsführerin
(02 09) 933 49 - 43
petra.schubert@i-b-service.de
Vertrieb
Herr Uwe Lentjes
Vertrieb Innendienst
Logistik
(02 09) 933 49 - 45
uwe.lentjes@i-b-service.de
Vertrieb
Herr Ralf Rahn
Vertrieb
Außendienst
(02 09) 933 49 - 44
ralf.rahn@i-b-service.de
Vertrieb
Frau Anja Lentjes
Vertrieb Innendienst
(02 09) 933 49 - 49
anja.lentjes@i-b-service.de
Vertrieb
Frau Monika Kitza
Vertrieb Innendienst
Kaufmännische Abwicklung
Ausbildungs-Beauftragter
(gem. AEVO)
Buchhaltung
(02 09) 933 49 - 47
monika.kitza@i-b-service.de
Vertrieb
Herr David Hubert
Vertrieb Innendienst
(02 09) 933 49 - 46
david.hubert@i-b-service.de
Unser Team
Neuheiten
WE LOVE WHAT WE DO!
LIMAS
REVO
TRIANO XL
Downlights
HTS
Hallenbeleuchtung mit Leuchtstofflampen
In Gebäuden mit hohen Decken wurden in der Vergangenheit überwiegend Hochdrucklampen eingesetzt. Mit der Verbreitung der T5-Lampen und speziell hierfür entwickelten Leuchten, sind diese zu einer wirtschaftlichen Alternative geworden. Die schlanke T5-Lampe ermöglicht die Verwendung kleinerer, optimierter Spiegel mit einem Wirkungsgrad von > 85%. Die fortschreitende Entwicklung auf diesem Gebiet wird zukünftig zu weiter verbesserten Ergebnissen führen. Im Folgenden werden die Vorteile bei der Verwendung von Leuchtstofflampen gegenüber Hochdrucklampen aufgezeigt.
Energieeinsparung
Im Bezug auf die Lichtausbeute (Lumen/Watt), die Verluste der Vorschaltgeräte und besonders den Wirkungsgrad der Reflektoren spart die neue Generation von Leuchtstofflampen mehr Energie als Hochdrucklampen.
Kostengünstige Kompensation
Beim Austausch vorhandener Leuchten durch das REVO - System entfallen die externen Kompensations - Elemente bei gleichzeitig verbessertem Wirkungsgrad (COS phi >= 0,95) durch das elektronische Vorschaltgerät. Bei Neuanlagen entfällt darüber hinaus die Notwendigkeit diese zu installieren, was zu geringeren Investitionskosten führt.
Sofortzündung und Steuerungsmöglichkeit
Die Einschaltverzögerung von Hochdrucklampen beim Start und nach einem Stromausfall stellen ein Problem in Betrieben und besonders in Produktionsanlagen dar. Bei Leuchtstofflampen gibt es dieses Problem nicht. Diese bieten, bedingt durch die kurzen Einschaltzeiten, die Möglichkeit der selektiven Abschaltung. Das kann z. B. nach Tageszeiten oder durch Bewegungsmelder geschehen und spart nochmals Energie.
Schnelle Montage
Die REVO Leuchten können mit bereits installierten, langlebigen Leuchtstoffröhren geliefert werden. Hierdurch entfällt die Notwendigkeit diese vor der Montage zu öffnen, was eine erhebliche Zeitersparnis bedeutet. Weiterhin sind spezielle Anschlusselemente z. B. für die Stromschienenmontage lieferbar.
Stabiler Lichtstrom
Leuchtstofflampen weisen gegenüber Hochdrucklampen einen flacheren Abfall der Lichtstromkurve auf. Der Lichtstromverlust bei Hochdrucklampen kann über ihre Lebenszeit bis zu 30% betragen. Dem gegenüber beträgt der Lichtstromverlust bei Leuchtstofflampen max. 10%. Dies ist ein wichtiger Aspekt, der bei der Projektierung von Beleuchtungsanlagen berücksichtigt werden muss.
Sicherer Betrieb
Leuchten mit Hochdrucklampen erzeugen die gesamte Lichtmenge i.d.R mit einem Leuchtmittel an einem Vorschaltgerät. Der Ausfall der Leuchte hat meist den Ausfall größerer, beleuchteter Flächen zur Folge und erfordert nicht selten die sofortige Instandsetzung. Dem gegenüber können bei Leuchtstofflampensystemen mehrere Lampen und Vorschaltgeräte in einem System kombiniert werden. Diese Eigenschaft ermöglicht regelmäßige, planbare Instandsetzungen.
Gute Farbwiedergabe
In Betrieben, in denen die Beurteilung von Farben wichtig ist, haben Leuchtstofflampen deutliche Vorteile gegenüber Hochdrucklampen.
Umweltfreundlich
Quecksilber ist ein hochtoxisches Schwermetall. Leuchtstofflampen enthalten weniger Quecksilber als eine Hochdrucklampe, bezogen auf die Betriebsdauer. Darüber hinaus sind Leuchtstofflampen einfacher umweltfreundlich zu recyceln.
Downlights
In die vorhandene Deckenausschnitte von 90 bis 260mm können die energieeffizienten LED-Lichtköpfen ohne den Baustaub aufwendiger Nacharbeit eingebracht und so für Einbauleuchten mit Allgebrauchslampe, Kleinstleuchtstofflampe oder Halogen zur zeitgemäßen Lösung werden.
In Kombination mit den Reduzierringen des Zubehörs gibt es selbst für Deckenausschnitte außerhalb der Norm das passende DLR-Downlight.
Ob schaltbar oder für mehr Nutzerkomfort gedimmte Anlagen, bietet die Downlight`s entsprechende Netzgeräte. Eine Energieersparnis von bis zu 80%, bei einer garantierten Lebensdauer von 50.000h bringt betriebswirtschaftlich attraktive Amortisationszeiten.
LED Hallenstrahler
Das sind die neuen LED-Hallenstrahler der Serie TRIANO XL !
Mit bis zu 51.000lm und der Montagekosten sparenden 1-Punkt Aufhängung ersetzen Sie perfekt konventionelle Hallen-Reflektorleuchten bis 1.000W.
Farbtemperatur 5.700 Kelvin. Diese Ausführung gibt es in tiefbreit-, tief-
oder extrem tiefstrahlender Optik, DALI-Dimmfunktion, Leistungsreduzierung und Konstantlichtstromfunktion (CL) !
LIMAS
Es werde Licht ...
LIMAS - intelligente Lichtsteuerung für Straßen und Industriehallen !
LIMAS bietet frei konfigurierbare Dimmprofile, Echtzeitzugriff auf die Leuchten, Energieverbrauchserfassung, Bewegungs- und Helligkeitserkennung sowie Zeit-, Datum-, Parameter- und Positionserfassung mit automatischer Fehlermeldung und Standortangabe über einen optionalen GPS-Empfänger und ein GPS-fähiges Steuergerät.
Über eine benutzerfreundliche Bedienoberfläche werden Betriebsstatus, Energieverbrauch sowie Funktion und Standort der Leuchten grafisch angezeigt. Dimmprofile lassen sich ebenso einfach per Funk ändern wie sich neue Leuchten in das System integrieren lassen.
Durch die automatische Fehlermeldung und Standortanzeige der Leuchten ist eine proaktive, gezielte Wartung und Störungsbeseitigung möglich. Eine zusätzliche Verkabelung ist nicht erforderlich.
LIMAS gibt es in zwei Versionen:
Zentrale Überwachung und Steuerung per PC und Gateways "im Feld", oder autark "im Feld" per Tablet-PC und USB-Dongle. Mit beiden Varianten lassen sich pro Gateway bzw. USB-Dongle bis zu 250 Leuchten steuern.
HTS Hallentiefstrahler
Robuster und lichtstarker LED Hallentiefstrahler mit breitstrahlender Lichtverteilung für effiziente und langlebige Beleuchtungsaufgaben in Produktionsstätten, Lagerbereichen, hohen Verkaufsräumen und Terminals in schaltbarer Ausführung.
Technische Daten:
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KONTAKT
LET'S TALK ABOUT IT
IBS
Industrie-Bedarfs-Service GmbH
Zweckeler Strase 16
45896 Gelsenkirchen
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Petra Schubert
Kontakt:
Telefon: 0209 933 49 - 0
Telefax: 0209 933 49 - 40
E-Mail: vertrieb@i-b-service.de
AGB
1. GELTUNG
1.1. Diese Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. 1.2. Spezielle Verpflichtungen im Rahmen von Hersteller-Partnerschaftsverträgen (Vertriebsbindungs-Richtlinien) bei “brauner Ware”, die Groß- und Einzelhändler des gleichen Herstellers erfassen, gehen diesen Bedingungen vor. 1.3. Für den Schaltanlagenbau gelten besondere Bedingungen, die der Käufer (Besteller) jederzeit beim Verkäufer anfordern kann.
2. ANGEBOT UND ABSCHLUSS
2.1. Angebote sind stets frei bleibend; Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich. 2.2. Soweit Angestellte oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. 2.3. Mündliche Erklärungen von Personen, die zur Vertretung der Verkäuferin unbeschränkt oder nach außen hin unbeschränkbar bevollmächtigt sind, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. 2.4. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend.
3. LIEFERBEDINGUNGEN, VERZUG, UNMÖGLICHKEIT DER LIEFERUNG
3.1. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einerangemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistungnach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit der Verkäufer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. 3.2. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig. 3.3. Die Lieferfrist verlänget sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebs- störungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Verkäufer nicht unverzüglich, kann der Kaufer zurücktreten. 3.4. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten – innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen – in Verzug ist. 3.5. Verzug und Ausbleiben(Unmöglichkeit) der Lieferung hat der Verkäufer so lange nicht zuvertreten, als ihn seine Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten kein Verschuldensvorwurf trifft. Im übrigen haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Hat er danach Schadens- ersatz zu leisten, so schränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers ein dem Käufer zustehender Schadensersatzanspruch – sofern der Vertrag mit einer gewerblichen Tätigkeit des Käufers zusammenhängt – auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, höchstens aber 10% vom Werte desjenigen Teils der Gesamt- lieferung ein, der infolge Verspätung bzw. Nichtlieferungnicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Für durch Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Lieferungen hat der Verkäufer keinesfalls einzustehen. 3.6. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
4. VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG
4.1. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert. 4.2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandhereitschaft dem Versand gleich. 4.3. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn die Auslieferung durch die LKW’s des Verkäufers erfolgt.
5. VERPACKUNG
5.1. Die Verpackung wird besonders berechnet. 5.2. Bei schuldhaft verspäteter Rückgabe von Transporhilfsmitteln hat der Käufer den dem Verkäufer entstandenen Schaden zu ersetzen. Gegenüber den kaufmännischen Kunden gilt im übrigen folgendes: Kabeltrommeln, die Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG Köln (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bestimmungen – insbesondere gem. der jeweiligen KTG-Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln – geliefert. Diese liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, bzw. werden auf Anforderung zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabeltrommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Käufer – soweit sie auf ihn entfallen – zu übernehmen hat.
6. PREISE UND ZAHLUNG
6.1. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. 6.2. Zahlung hat, soweit nicht ausdrüchlich anders vereinbart, binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum so zu erfolgen, dass dem Verkäufer der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. 6.3. Zahlungen für Reparaturen sind ohne Abzug sofort fällig. 6.4. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann. 6.5. Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von der Laufzeit eines herein- genommenen und gutgeschriebenen Wechsels sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögens- verschlechterung des Käufers schließen lassen. Im letzteren Falle ist der Verkäufer berechtigt, weitere Leistungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. 6.6. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist der Verkäufer berechtig, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Der Verkäufer kann außerdem die Weiterver- äußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rückgabe ist kein Rücktritt vom Vertrag. 6.7. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet. 6.8. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfang zurück- gehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. Gehört jedoch der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine berechtigte Mängelrüge geltend gemacht wird. 6.9. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso-Vollmacht vorweisen.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
7.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum der Ware bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von ihm bezieht, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen anerkannt ist. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. 7.2. Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer mit anderen Waren verbunden, steht dem Käufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware und dem Verarbeitungswert zu. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Käufer dem Verkäufer bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechtean der neuer Sache im Umfange des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie für den Verkäufer unentgeltlich. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Nr. 7.1. 7.3. Soweit einzelne technische Geräte, insbesondere Kühl- und Gefrierschränke, Geschirr- und Waschmaschinen, Herde, Fernseh-, Video-, Radiogeräte und Computer vom Käufer eingebaut bzw. vom Verkäufer im Rahmen einer Gesamtbestellung (z. B. Einbauküche) geliefert werden, räumt der Käufer im Falle seines Zahlungsverzuges dem Verkäufer das Recht ein, zur Sicherung des (restlichen) Kaufpreisanspruches ggf. nach dessen Wahl auch solche bereits eingebautentechnischen Gegenstände auszubauen und unter Verrechnung zurückzunehmen. Soweit zuvor gesondertes Eigentum des Käufers entstanden sein solIte, sind sich Käufer und Verkäufer einig, dass Eigentumsübertragung auf den Verkäufer durch den Ausbau und der Rücknahme bzw. Rückgabe erfolgt. 7.4. Der Käufer hat den Verkäufer über evtl. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschaftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. den nachfolgenden Nummern 7.5. bis 7.7. auf den Verkäufer übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. 7.5. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an den Verkäufer abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht vom Verkäufer gelieferten Waren veräußert, so wird die Forderung aus der Weiterver- äußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der anderen verkauften Waren abgetreten. Bei der Veräußerung der Waren, an denen der Verkäufer Miteigentumsanteile gem. Nr. 7.2. hat, wird dem Verkäufer ein seinem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten. 7.6. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, der Verkäufer widerruft die Einziehungsermächtigung in den in Abschntt 6.6. genannten Fällen. Auf Verlangen des Verkäufers ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an den Verkäufer zu unterrichten – sofern dieser das nicht selbst tut – und diesem die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Falle berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Käufer nur unter der Voraussetzung gestattet, dass dem Käufer das unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Käufers angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert der gesicherten Forderungdes Verkäufers übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird die Forderung des Verkäufers sofort fällig. 7.7. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20%übersteigt.
8. MÄNGELRÜGE UND GEWÄHRLEISTUNG
Für Mängel haftet der Verkäufer nur wie folgt: 8.1. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. 8.2. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. 8.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davonzur Verfügung zu stellen; anderenfalts entfällt die Gewährleistung. 8.4. Wenn der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen läßt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu leisten, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferurg unmöglich ist, fehlschlägt oder vom Verkäufer verweigert wird, steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung oder Herabsetzung) des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. 8.5. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und Reparaturen wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. 8.6. Die Gewährleistungsfrist für Nachbesserungen beträgt 3 Monate, für Ersatz- lieferungen und Ersatzleistungen 6 Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand oder solange und soweit dem Verkäufer selbst entsprechende längere Gewährleistungsfristen oder weitergehende Ansprüche gegen seinen Vorlieferanten zustehen. Die Frist für die Mängelhaftung verlängert sich um die Dauer der Betriebsunterbrechung, die dadurch eintritt, dass Nachbesserungen, Ersatzlieferung oder Ersatzleistungen erforderlich werden, für die- jenigen Teile, die wegen der Unterbrechung nichtzweckdienlich betrieben werden können.
9. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG
9.1. Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den in dem vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Verkäufer oder einen seiner Erfüllungsgehilfen; diese Haftungs- begrenzung gilt für den Käufer entsprechend. Diese Ansprüche verjähren 1/2 Jahr nach Empfang der Ware durch den Käufer. 9.2. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Unser Haftungsausschluß erstreckt sich nicht auf Ansprüche gem. §§ 1.4 Produkthaftungsgesetz. Soweit unsere Haftung im übrigen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personen schäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt.
10. REPARATUREN
10.1. Wird vor der Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines verbindlichen Kostenvoranschlagesgewünscht, ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind, soweit zwischen Verkäufer und Käufer eine laufende Geschäftsbeziehung besteht, für die diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten, zu vergüten, wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird. 10.2. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt enfolgt, liegt im Ermessen des Verkäufers. 10.3. Auf die Gewährleistung des Verkäufers finden die Bestimmungen der Ziffen 8 und 9 entsprechende Anwendung. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. 10.4. Reparaturrechnungen sind sofort fällig, ohne Abzug von Skonto. 10.5. Gebrauchte Geräte. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluß oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen, Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse, nachträgliche Änderung der Empfangs- bedingungen. Beim Verkauf von gebrauchten Geräten wird, soweit der Verkäufer nicht gesetzlich zwingendhaftet oder etwas anderes vereinbart wird, jede Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen.
11. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT
11.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen), sowie sämtlich zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. 11.2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht (insbesondere BGB) unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG).
12. AUSLANDSLIEFERUNGEN - additional conditions for contracts with foreign customers
All our deliveries are subject to the general trading conditions printed on the reverse of the contract, to which the costomer declares his agreement. At te desire of the customer a non-con-tractual translation in Englisch would be sent. The German text alone defines the basis of ourtrading and constructing conditions and the customer himself has to provide for their translation.This contract shall be subject to the German civil and commercial code.
13. SONSTIGES
Sollten eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen vereinbarten Bedingungen nicht berührt. Soweit erforderlich, verpflichten sich Käufer und Verkäufer in einem solchen Fall, die unwirksame Bestimmungdurch eine derartige wirksame Vereinbarung zu ersetzen, die dem beidseits angestrebten Geschäftszweck und der Abwicklung der Vertragsbeziehungen am besten dient.
Stand: 01.08.2010
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Anfahrt
Anfahrt von der B224:
Abfahrt Gelsenkirchen Buer West (42), im Verteilerkreis die 3. Ausfahrt,an der Ampel links in Richtung Gladbeck, an der nächsten Ampel rechts,der abknickenden Vorfahrt folgen, vor dem Bahnübergang links in dieZweckeler Straße einbiegen.
Anfahrt aus Dortmund - Autobahn A2: A2 Richtung Oberhausen, Abfahrt Essen / Gladbeck (5),dann auf die B224 Richtung Gladbeck / Dorsten.
Anfahrt aus Dortmund - Autobahn A42: A42 Richtung Oberhausen, Abfahrt Autobahnkreuz Essen Nord (13),dann auf die B224 Richtung Bottrop / Gladbeck.
Anfahrt aus Duisburg - Autobahn A42: A42 Richtung Dortmund, Abfahrt Autobahnkreuz Essen Nord (13),dann
auf die B224 Richtung Bottrop / Gladbeck.
Anfahrt aus Duisburg - Autobahn A3: A3 Richtung Oberhausen, A3 übergehend in A2 Richtung Hannover,Abfahrt Essen / Gladbeck (5), dann auf die B224 Richtung Gladbeck / Dorsten.
Anfahrt aus Essen - B224: B224 Richtung Gladbeck / Dorsten.